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Homepage der Schwerbehindertenvertretung an der Universität Bayreuth

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Ihre Schwerbehindertenvertretung

v.l.n.r.: Vertrauensperson Claudia Roberts und Stellvertreter Tobias Schuberth

"Menschen mit Behinderung sind in besonderem Maße auf Schutz und Solidarität von uns allen angewiesen, um ein selbstbestimmtes Leben führen und gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben zu können. Behinderungen können dabei vielfältige Ursachen haben. Sie können von Geburt an bestehen, durch Krankheit oder durch einen Unfall eingetreten sein. Es kann jeden von uns treffen. Als Hilfen steht eine Vielzahl unterschiedlicher Nachteilsausgleiche zur Verfügung." (Quelle: Schwerbehinderte Menschen - ihre Rechte,vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen)

Warum gibt es eine Schwerbehindertenvertretung?

Die Schwerbehindertenvertretung hat die Aufgabe, die Eingliederung schwerbehinderter und denen gleichgestellten Menschen in der Dienststelle zu fördern und zu überwachen. Sie vertritt deren Interessen und steht ihnen beratend und helfend zur Seite.

Auch Präventionsarbeit ist fester Bestandsteil der Aufgaben der SBV. Die SBV ist also nicht nur allein für schwerbehinderte Beschäftigte zuständig, sondern auch für „von Behinderung Bedrohte“, „Langzeiterkrankte und dauerhaft gesundheitlich Beeinträchtigte“.

Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung sind im Neunten Buch des Sozialgesetzes – kurz SGB IX – festgelegt und u.a. im § 178 beschrieben.

Was sind die Hauptaufgaben der Schwerbehindertenvertretung?

Die Schwerbehindertenvertretung wacht insbesondere darüber, dass der Arbeitgeber

  • die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen beachtet,
  • seine Verpflichtungen aus dem SGB IX einhält, zum Beispiel die Beschäftigungspflicht erfüllt
  • Inklusionsvereinbarungen abschließt und
  • sie zur Beratung und Überwachung der Einhaltung der Barrierefreiheit bei Baumaßnahmen beteiligt.

Beratungs- und Betreuungsfelder der SBV:

  • BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement)
  • Anerkennungsverfahren insbesondere bei Anträgen zur Feststellung eines Grades der Behinderung und Anträgen zur Gleichstellung nach § 2 Abs. 3 SGB IX, Änderungsverfahren bei Verschlimmerung der Behinderung oder Anträgen zur
  • Teilrente, befristete Rente, Teilzeit- oder Weiterbeschäftigung
  • Korrektive und präventive Arbeitsgestaltung. Unterstützung und Beratung z.B. zu Rehabilitationsmaßnahmen chronisch kranker Beschäftigter und der Prävention erkrankungsbedingter Arbeitsplatzgefährdung. D. h. die Schwerbehindertenvertretung kann – sofern sie Kenntnis davon hat - Maßnahmen beantragen, die dazu dienen, die Gesundheit schwerbehinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen im Beruf zu schützen und ihnen den Arbeitsplatz zu erhalten. Beispiel dafür sind Anträge an das Integrationsamt auf Hilfen für die berufliche Weiterbildung oder gesundheitserhaltende Maßnahmen
  • Einforderung von Nachteilsausgleiche und weiteren Leistungsansprüchen
  • Besonderer Kündigungsschutz: Schwerbehinderte und denen gleichgestellte Beschäftigte haben einen besonderen Kündigungsschutz, die SBV betreut und berät von Kündigung Betroffene während des Verfahrens
  • Unterstützung und Beratung bei Konfliktsituationen, Mobbing und Diskriminierung. Die Schwerbehindertenvertretung nimmt Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegen. Wenn diese Anliegen berechtigt erscheinen, verhandelt sie mit dem Arbeitgeber darüber und wirkt auf eine Lösung hin. Sie unterrichtet die schwerbehinderten Menschen über den Stand und das Ergebnis der Verhandlungen.
  • Arbeitsplatzbegehungen zur Feststellung der Notwendigkeit von begleitender Hilfe incl. Arbeitsassistenz oder der Optimierung der Arbeitsplatzausstattung
  • Teilnahme und Beratung bei Stellenbesetzungsverfahren, sofern sich schwerbehinderte und denen gleichgestellte Menschen im Verfahren befinden.

Weitere Themen finden Sie auch in der Rubrik Wissenswertes von A-Z hier auf unsere Webseite.

Wichtiger Hinweis: Die SBV unterliegt der Schweigepflicht, alle Personalangelegenheiten werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt.

Sie können jederzeit einen Beratungstermin mit uns vereinbaren. Kontaktaufnahme zur Schwerbehindertenvertretung per E-Mail bitte unter

sbv@uni-bayreuth.de


Verantwortlich für die Redaktion: Claudia Roberts

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